Aufschließungskosten: Einheitssatz € 450,00
Berechnung: Wurzel der Grundstücksfläche x Einheitssatz x Bauklassenkoeffizient
Der Bauklassenkoeffizient ist im Bebauungsplan festgelegt.
Die Aufschließungskosten beziehen sich auf die Errichtung einer Fahrbahnhälfte, eines Gehsteiges, einer Oberflächenentwässerung und einer Straßenbeleuchtung. Sie haben mit Wasseranschluss- und Kanalanschlussgebühren sowie mit den Gebühren für den Anschluss an das Strom- oder Gasnetz nichts zu tun.
Zinsenzuschuss für Darlehen - Aufschließungskosten
Übernahme des Zinsendienstes für einen zehnjährigen Kredit anlässlich der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 50 % der Aufschließungskosten, jedoch max € 7.500,-- im Zuge der Wohnbauförderung bei der Raiffeisenkasse Zistersdorf-Dürnkrut oder Erste Bank Zweigstelle Zistersdorf.
Voraussetzung: Spätestens nach sechs Jahren ab Gewährung der Wohnbauhilfe in Form eines Darlehens den Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Jedenspeigen zu begründen, ansonsten muss der von der Marktgemeinde Jedenspeigen für diese Wohnbauhilfe geleistete Zinsendienst in voller Höhe zurückbezahlt werden.