Richtlinien zur Förderung von privaten WC-Anlagen am Kellerberg

Voraussetzung:

Vertrag mit Gemeinde (Vertragsdauer mind. 10 Jahre)
Öffnung bei öffentlichen Veranstaltungen
Keller darf nicht für Wohnzwecke verwendet werden
Ansuchen an Gemeinde
Zugang von öffentlichem Grund

Förderung:

Kanalanschluss vorhanden:
Rückvergütung der Anschlussgebühren, Rückvergütung der Benützungsgebühren

Kein Kanalanschluss vorhanden:
1 WC mit Waschgelegenheit und flüssigkeitsdichtem Behälter € 726,73
2 WC mit Waschgelegenheit und flüssigkeitsdichtem Behälter € 1.090,09
Kostenlose Übernahme bei Kläranlage

Die Förderungswürdigkeit wird durch Gemeindevorstand festgestellt.


Öffentliche Veranstaltungen sind Veranstaltungen wo man als Nichteingeladener hingehen kann und welche auch kundgemacht bzw. bei der Gemeinde gemeldet wurden. Bei diesen Veranstaltungen muss sich der Veranstalter um die Öffnung bzw. Reinigung selbst kümmern.