Richtlinien zur Förderung von privaten WC-Anlagen am Kellerberg
Voraussetzung:
Vertrag mit Gemeinde (Vertragsdauer mind. 10 Jahre)
Öffnung bei öffentlichen Veranstaltungen
Keller darf nicht für Wohnzwecke verwendet werden
Ansuchen an Gemeinde
Zugang von öffentlichem Grund
Förderung:
Kanalanschluss vorhanden:
Rückvergütung der Anschlussgebühren, Rückvergütung der Benützungsgebühren
Kein Kanalanschluss vorhanden:
1 WC mit Waschgelegenheit und flüssigkeitsdichtem Behälter € 726,73
2 WC mit Waschgelegenheit und flüssigkeitsdichtem Behälter € 1.090,09
Kostenlose Übernahme bei Kläranlage
Die Förderungswürdigkeit wird durch Gemeindevorstand festgestellt.
Öffentliche Veranstaltungen sind Veranstaltungen wo man als Nichteingeladener
hingehen kann und welche auch kundgemacht bzw. bei der Gemeinde gemeldet wurden.
Bei diesen Veranstaltungen muss sich der Veranstalter um die Öffnung bzw. Reinigung
selbst kümmern.