Richtlinien zur Förderung von Neubauten bzw. Totalsanierung im Ortskern

Fördergebiet:

Jedenspeigen – Hauptstraße, Bundesstraße,Bahnstraße
Sierndorf - Hauptstraße

Voraussetzung:

Mindestalter der Baubewilligung muss 50 Jahre betragen
Neubau bzw. Totalsanierung muss an der Straßenfront erfolgen und im Fördergebiet liegen
Ansuchen von jeglicher Bautätigkeit
Hauptwohnsitz (auf Objekt bezogen) oder Verpflichtungserklärung
(Hauptwohnsitz innerhalb von 5 Jahren)

Definition Totalsanierung – Punkteliste

Haus steht leer 5 Punkte
Trockenlegung 5 Punkte
Errichtung von Sanitäranlagen 5 Punkte
Fassadengestaltung 4 Punkte
Heizungsinstallation 3 Punkte
Dachsanierung 3 Punkte
Elektroinstallation 3 Punkte
Wasserinstallation 3 Punkte
Fensteraustausch 3 Punkte
Innentüren neu / Restaurierung 2 Punkte
Fussböden neu 2 Punkte
 
38 Punkte möglich – mindestens 21 Punkte = Totalsanierung

Förderung:

1) Übernahme der Zinsen für einen zehnjährigen Kredit in Höhe von max € 7.500,-- (Laufzeit 10 Jahre). Die Berechnung der Höhe des Darlehens erfolgt analog der Aufschließungskosten von Neubauten. Höhe des Darlehens: 50 % der zu bezahlenden Aufschließungskosten jedoch max. € 7.500,--
2) Direktförderung für Neubau oder Totalsanierung € 25,44 pro m2 Wohnnutzfläche
3) 3) Direktförderung von gewerblich genutzten Flächen für max. 130 m² - € 25,44 pro m² (jedoch keine Lager und Werkstätten)

Die Förderungswürdigkeit wird durch den Gemeindevorstand festgestellt.

Auszahlung:

1) Zinsenzuschuss nach Rohbaufertigstellung (Meldung)
2) Für die Direktförderung sind Rechnungen in dreifacher Höhe des Förderbetrages vorzulegen.