Richtlinien zur Förderung von Neubauten bzw. Totalsanierung im Ortskern
Fördergebiet:
Jedenspeigen
– Hauptstraße, Bundesstraße,Bahnstraße
Sierndorf - Hauptstraße
Voraussetzung:
Mindestalter der Baubewilligung muss 50 Jahre betragen
Neubau bzw. Totalsanierung muss an der Straßenfront erfolgen und im Fördergebiet liegen
Ansuchen von jeglicher Bautätigkeit
Hauptwohnsitz (auf Objekt bezogen) oder Verpflichtungserklärung
(Hauptwohnsitz innerhalb von 5 Jahren)
Definition Totalsanierung – Punkteliste
| Haus steht leer | 5 Punkte |
| Trockenlegung | 5 Punkte |
| Errichtung von Sanitäranlagen | 5 Punkte |
| Fassadengestaltung | 4 Punkte |
| Heizungsinstallation | 3 Punkte |
| Dachsanierung | 3 Punkte |
| Elektroinstallation | 3 Punkte |
| Wasserinstallation | 3 Punkte |
| Fensteraustausch | 3 Punkte |
| Innentüren neu / Restaurierung | 2 Punkte |
| Fussböden neu | 2 Punkte |
| 38 Punkte möglich – mindestens 21 Punkte = Totalsanierung | |
Förderung:
| 1) | Übernahme der Zinsen für einen zehnjährigen Kredit in Höhe von max € 7.500,-- (Laufzeit 10 Jahre). Die Berechnung der Höhe des Darlehens erfolgt analog der Aufschließungskosten von Neubauten. Höhe des Darlehens: 50 % der zu bezahlenden Aufschließungskosten jedoch max. € 7.500,-- |
| 2) | Direktförderung für Neubau oder Totalsanierung € 25,44 pro m2 Wohnnutzfläche |
| 3) | 3) Direktförderung von gewerblich genutzten Flächen für max. 130 m² - € 25,44 pro m² (jedoch keine Lager und Werkstätten) |
Die Förderungswürdigkeit wird durch den Gemeindevorstand festgestellt.
Auszahlung:
| 1) | Zinsenzuschuss nach Rohbaufertigstellung (Meldung) |
| 2) | Für die Direktförderung sind Rechnungen in dreifacher Höhe des Förderbetrages vorzulegen. |